orhtopädische Maßschuhe - Vogler Orthopädie-Schuhtechnik

Dieser Betrieb ist Präqualifiziert.
Michael Vogler - Orthopädie Schuhtechnik

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Orthopädische Maßschuhe

Starke Veränderungen des Fußes lassen meist nicht mehr das Tragen von Konfektionsschuhen zu. Die Folge ist, dass Ihr Arzt Ihnen orthopädische Maßschuhe verschreibt. Der orthopädische Maßschuh ist ein in handwerklicher Einzelanfertigung hergestellter, individueller Maßschuh, er ist mit "normalen" Konfektionsschuhen nicht zu vergleichen. Orthopädische Maßschuhe werden für den einzelnen erkrankten, funktionsgestörten oder (form-) fehlerhaften Fuß nach besonderem Maß- und Modellverfahren erstellt und über einen individuellen Leisten handwerklich gefertigt. Höchste Qualität in Beratung und Produktion, allen ästhetischen und gesundheitlichen Anforderungen gerecht werden, darin sehen wir unsere Firmenphilosophie. Die individuellen Ansprüche und Wünsche unserer Kunden stehen dabei im Vordergrund. Mit Unterstützung modernster technischer Geräte fertigen wir für Sie Maßschuhe in erstklassiger Qualität. Dennoch verzichten wir nicht auf die gute alte Handarbeit. Denn nur aus der Kombination modernster Fertigungstechnik, hochwertiger Materialien und sorgfältiger Handarbeit, entsteht ein Maßschuh mit dem Mann – Frau sich sehen lassen kann.


Der orthopädische Straßenschuh


ist für den Alltagsgebrauch im Außenbereich in strapazierfähiger Ausführung gefertigter Schuh, der auch bei starker Beanspruchung mindestens zwei Jahre funktionsfähig bleibt. Um den Bedürfnissen der Betroffenen ausreichend Rechnung zu tragen so wie aus hygienischen Gründen erhalten Versicherte bei der Erstversorgung zwei Paar orthopädische Maßschuhe für den Straßengebrauch. Das Wechselpaar wird erst dann durch die Krankenkasse bewilligt, wenn das erste Paar mindestens vier Wochen positiv durch den Versicherten erprobt wurde.
Eine Ersatzbeschaffung von einem Paar orthopädischer Maßschuhe kommt grundsätzlich erst nach zwei Jahren in Betracht. Das Wechselpaar kann ausgetauscht werden, wenn eine Instandsetzung nicht mehr möglich bzw. nicht wirtschaftlich ist.


Der orthopädische Hausschuh


wird als Maßschuh in leichter Ausführung, überwiegend für den innerhäuslichen Bereich, gefertigt.Die Erstversorgung des Versicherten mit orthopädischen Hausschuhen umfasst grundsätzlich ein Paar. Sollte ein Versicherter keine orthopädischen Straßenschuhe benötigen (zum Beispiel Heimbewohner, Rollstuhlfahrer etc.), ist ein weiteres Paar orthopädischer Hausschuhe als Wechselpaar angezeigt.
Eine Ersatzbeschaffung von orthopädischen Hausschuhen kommt erst nach Ablauf von vier Jahren in Betracht.


Der orthopädische Sport- oder Badeschuh


dient nicht dem unmittelbaren Ausgleich einer Behinderung, sondern setzt bei deren Folgen und Auswirkungen in einem besonderen Lebensbereich an. Eine Leistungspflicht der GKV z.B. für Badeschuhe kann dann in Betracht kommen, wenn derartige Produkte im Zusammenhang mit Übungsbehandlungen im Wasser oder zur Krankengymnastik im Bewegungsbad auf der Grundlage des § 32 SGB V benötigt werden. Im Einzelfall kann sich eine analoge leistungsrechtliche Bewertung für Sportschuhe ergeben.  Eine Leistungspflicht für Sport- oder Badeschuhe kommt in Betracht, wenn diese z.B. für den Schulsport benötigt werden bzw. Kinder am Schwimmunterricht teilnehmen. Es kann grundsätzlich eine Versorgung mit einem Paar erfolgen. Nach der Erstversorgung kommt eine Ersatz- beschaffung von Sport- oder Badeschuhen bei Erwachsenen nach Ablauf von vier Jahren in Betracht.

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